Neue Kriterien für Einstufung nach Pflegegraden

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Die neue Bewertung der Pflegesituation erfasst pflegebedürftige Menschen in fünf Pflegegraden, von Pflegegrad 1  (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit) bis zu Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung). Um den individuell passenden Pflegegrad zu ermitteln, schauen die Gutachter des Medizinischen Dienstes auf sechs verschiedene Lebensbereiche und vergeben – je nach vorhandener Selbstständigkeit und Fähigkeit – Punkte, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung fließen.

Die sechs verschiedenen Lebensbereiche:

1. Mobilität

Wie selbstständig bewegt sich ein Mensch in seinem Alltag? Kann er sich innerhalb seines Wohnbereichs fortbewegen, Treppen steigen, aus dem Bett aufstehen oder sich ohne Hilfe umsetzen? Dabei zählt auch die Benutzung von Hilfsmitteln, zum Beispiel einem Rollator, der eine selbstständige Fortbewegung ermöglicht.

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Wie ausgeprägt ist die örtliche und zeitliche Orientierung eines Menschen? Ist er in der Lage, Entscheidungen im Alltag selbstständig zu treffen? Erkennt er Gefahren? Und: Kann er anderen Menschen seine Bedürfnisse mitteilen und sich an Gesprächen beteiligen?

3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Wie gut kann ein Mensch sein Verhalten und Handeln steuern? Bestehen psychische Problemlagen oder problematische Verhaltensweisen, zum Beispiel nächtliche Unruhe oder aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen und wie häufig treten diese auf? Besteht Antriebslosigkeit zum Beispiel aufgrund einer Depression oder gibt es selbstgefährdende Verhaltensweisen?

4. Selbstversorgung

Wie selbstständig ist ein Mensch bei der Verrichtung wichtiger täglicher Versorgungen, wie zum Beispiel dem Toilettengang, der Körperpflege, dem An- und Ausziehen und der Ernährung?

5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

Kann ein Mensch selbstständig nötige Medikamente einnehmen oder Hilfsmittel benutzen? Und wenn nicht: Wie häufig ist personelle Hilfe, zum Beispiel für Verbandswechsel, Therapiemaßnahmen oder Arztbesuche erforderlich?

6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Wie eigenständig kann ein Mensch seinen Alltag organisieren? Ist er in der Lage, seinen Tagesablauf zu strukturieren, sich selbst gut zu versorgen und soziale Kontakte zu pflegen?