Wichtigste Schritte und Kontaktadressen

Bild: © Katarzyna Bialasiewicz/Thinkstock

Wenn ein Partner oder ein naher Angehöriger pflegebedürftig wird, stehen viele Fragen im Raum: Was gilt es nun zu tun? Welche Entscheidungen müssen getroffen werden?

 

Unser Überblick zeigt Ihnen die wichtigsten Schritte, damit Sie für Ihren Partner oder einen nahen Angehörigen möglichst schnell die passenden Hilfen finden.

  • Bedarf ermitteln
  • Beratung nutzen
  • Pflege beantragen
  • Kosten klären
  • Einrichtung finden
  • Hilfe bekommen

Schritt 1: Bedarf ermitteln

Welche Hilfe wird benötigt? Reicht eine stundenweise Unterstützung? Besteht die Möglichkeit der häuslichen Pflege oder ist eine vollstationäre Betreuung erforderlich? Besteht der Bedarf für Hilfsmittel oder eine Reha-Maßnahme? Bevor konkrete Schritte eingeleitet werden, ist es wichtig, den individuellen Pflegebedarf zu ermitteln. Schreiben Sie eine Liste oder führen Sie ein Pflegetagebuch, um einen Überblick zu bekommen. Notieren Sie dafür mindestens eine Woche lang, welche Pflegetätigkeiten zu welcher Zeit erforderlich sind.

Schritt 2: Beratung nutzen

Welche Möglichkeiten und Rechte bestehen? Was können Sie als pflegende Angehörige leisten? Sind Sie berufstätig und haben nur eingeschränkt Zeit? Haben Sie selbst gesundheitliche Probleme oder Einschränkungen?

Um einen Überblick über die Möglichkeiten für Ihre individuelle Bedarfssituation zu bekommen, ist eine Pflegeberatung empfehlenswert.  Ihre BKK ProVita Pflegekasse berät Sie in allen wichtigen Fragen zur Pflege kostenfrei unter der kostenlosen Rufnummer 0800/6648808.

Kontaktadressen der Pflegestützpunkte finden Sie hier.

Schritt 3: Pflege beantragen

Um die erforderliche Unterstützung für die Pflege zu erhalten, müssen Sie zunächst bei der zuständigen Pflegekasse des Pflegebedürftigen einen Antrag auf Anerkennung eines Pflegegrads stellen.  Entscheidend für den Beginn der Leistungen ist das Datum des Antrags.

Danach läuft alles automatisch: Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) ein Gutachten über die Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen zu erstellen. Dazu wird mit Ihnen ein Besuchstermin vereinbart. Halten Sie hierfür alle Unterlagen bereit, die für die Erläuterung der Pflegebedürftigkeit wichtig sind (zum Beispiel Berichte vom Hausarzt oder einer Behandlung im Krankenhaus, verordnete Medikamente, Pflegetagebuch).

Damit der Gutachter des MDK sich ein umfassendes Bild der Situation machen kann, ist es sehr empfehlenswert, dass Sie als Angehöriger während der Begutachtung vor Ort sind und für Fragen zur Verfügung stehen. Das Pflegegutachten wird an die Pflegekasse geschickt und Ihr Angehöriger wird über den Bescheid oder auch die Ablehnung des Pflegegrads schriftlich informiert.

Schritt 4: Kosten klären

Mit der Anerkennung eines Pflegegrads ist oft nur ein Teil der Kosten für die Pflege geklärt. Für umfangreiche Pflegemaßnahmen oder eine Einweisung ins Pflegeheim entstehen häufig höhere Kosten, die der Pflegebedürftige selber tragen muss. Bestehen hierfür keine finanziellen Möglichkeiten (zum Beispiel durch Sparvermögen, Rente oder Unterstützung durch Angehörige ersten Grades) kann ein Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ beim zuständigen Sozialamt gestellt werden.

Schritt 5:  Pflegeeinrichtung finden

Bei Ihrer BKK ProVita Pflegekasse können Sie die Adressen von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen erfragen. Sie können sich auch an einen Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe wenden. Ihren nächsten Stützpunkt finden Sie hier.

Eine detaillierte Suche nach einer ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtung in einem von Ihnen festgelegten Wohnort-Umkreis bietet der BKK Pflegefinder.

Schritt 6: Hilfe bekommen

Einen nahen Angehörigen zu pflegen kann sehr belastend sein. Es gibt zahlreiche Telefonberatungsstellen, die Sie in schwierigen Situationen anrufen können. Daneben gibt es regionale Selbsthilfegruppen und Internetforen für Betroffene.

 

Telefonberatungsstellen

Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums
Telefon: 030 20179131
Erreichbarkeit: Mo – Do von 9-18 Uhr
E-Mail: info@wege-zur-pflege.de
Internet: www.wege-zur-pflege.de

 

Alzheimer Angehörigen-Initiative e. V.
Telefon: 030 47 37 89 95
E-Mail: AAI@AlzheimerForum.de
Internet: www.alzheimer-organisation.de

 

Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
Telefon: 030 25 93 79 514
Erreichbarkeit: Mo – Do von 9-18 Uhr, Fr von 9-15 Uhr
E-Mail: info@deutsche-alzheimer.de
Internet: www.deutsche-alzheimer.de

 

Telefonseelsorge
Telefon: 0800 11 10 111
Erreichbarkeit: täglich 24h erreichbar
Internet: www.telefonseelsorge.de

 

Awo-Pflegeberatung:
Telefon: 0800 – 6070110
Erreichbarkeit: täglich 24h erreichbar
Internet: www.awo-pflegeberatung.de

 

Übersicht regionaler Selbsthilfegruppen und -vereinigungen:

Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen: www.nakos.de

Verein „Wir pflegen e.V.“: www.wir-pflegen.net

„Pflege-Selbsthilfeverband e.V.“: www.pflege-shv.de

„Netzwerk pflegeBegleitung“: www.pflegebegleiter.de