Den Partner oder nahe Angehörige zu pflegen, kann ein echter Kraftakt sein. Deshalb ist es gut zu wissen, dass auch Laienpfleger einen Anspruch auf Erholung haben. Angehörige eines Versicherten der BKK können eine Auszeit von der Pflege von bis zu acht Wochen im Jahr nehmen.
Für den „Urlaub von der Pflege“ oder auch die Regeneration bei eigener Erkrankung stehen Angehörigen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung: Bei der „Ersatz-/Verhinderungspflege“ kann der Pflegebedürftige zu Hause bleiben und wird beispielsweise von einer Pflegekraft eines ambulanten Pflegedienstes oder von einer nahestehenden Person versorgt. Entscheidet man sich für eine „Kurzzeitpflege“, kann der Versicherte vorübergehend in einem Pflegeheim stationär betreut werden.
Für eine individuelle Beratung erreichen Sie uns telefonisch unter 0800/6648808 (der Anruf ist kostenfrei) oder wenden Sie sich an die Beratungsstellen der Pflegestützpunkte in Ihrer Region.
Pflegedienst
In der häuslichen Pflege sind es häufig Ehe- und Lebenspartner, die sich um einen Pflegebedürftigen kümmern. Auch sie sind oft schon älter und haben eigene körperliche Einschränkungen. Um eine Überlastung zu vermeiden, kann die Zuhilfenahme eines ambulanten Pflegedienstes sinnvoll sein – zum Beispiel für die Körperhygiene, für Verbandswechsel oder den Weg zum Arzt.
Tages- und Nachtpflege
Wenn die Pflege im häuslichen Umfeld nicht durchgehend sichergestellt werden kann, haben alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 Anspruch auf eine teilstationäre Betreuung in der Tages- und Nachtpflege einer Pflegeeinrichtung.
Die Tagespflege schafft Raum für Erholung, aber auch Zeit, um eigenen Verpflichtungen, wie einer Berufstätigkeit nachgehen zu können. Die Inanspruchnahme einer Nachtpflege kann die häusliche Situation erleichtern, wenn ein Pflegebedürftiger zum Beispiel nachts versorgt werden muss. Viele Pflegeeinrichtungen bieten auch flexible Lösungen an, zum Beispiel nur halbtags oder über die Mittagszeit.
Ersatzpflege/Verhinderungspflege
Wenn pflegende Angehörige aufgrund von Urlaub, eigener Erkrankung oder anderen Gründen der Pflege zeitweise nicht nachkommen können, übernimmt die Pflegekasse für maximal sechs Wochen pro Jahr die Kosten für eine Ersatzpflege/Verhinderungspflege, zum Beispiel durch einen ambulanten Pflegedienst, erwerbsmäßige Pflegehilfskräfte oder Verwandte und Nachbarn.
Reha und Kuren
Durch die dauerhafte Belastung der häuslichen Pflege können gesundheitliche Probleme, wie Erschöpfung, Schlafstörungen oder sogar Depressionen entstehen. Pflegende Angehörige können zur eigenen Regeneration eine Kur oder medizinische Rehabilitation beantragen.
Alltagsunterstützung
Der Aufwand für die Pflege eines Angehörigen ist oft so umfassend, dass für andere Tätigkeiten nur wenig Zeit bleibt. Eine Haushaltshilfe oder ein Mittagessen-Bringdienst können für Entlastung sorgen. Seit 2015 haben alle Versicherten Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Austausch
Sehr hilfreich sind auch Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige, die den Austausch mit Gleichbetroffenen ermöglichen.
Urlaub mit Pflegebedürftigen
Wenn es für pflegende Angehörige keine Option ist, alleine in den Urlaub zu fahren, besteht die Möglichkeit, den Pflegebedürftigen mitzunehmen. Hierfür gibt es spezielle Kur- und Pflegehotels. Bei Vorliegen der Voraussetzungen bezuschusst die Pflegekasse einen Urlaub mit dem Pflegebedürftigen. Liegt eine Pflegestufe vor, können Sie die Leistungen der Verhinderungspflege hierfür verwenden. Das sind bis zu 1.612 Euro für längstens sechs Wochen pro Jahr.
Sterbebegleitung
Wenn sich der Zustand Ihres pflegebedürftigen Angehörigen verschlechtert und die letzte Lebensphase eintritt, haben pflegende Angehörige einen Rechtsanspruch auf eine dreimonatige Pflegezeit mit beruflicher Auszeit oder zumindest Reduzierung der Arbeitsstunden. Mehr zu diesem Thema finden Sie unter der Rubrik Vereinbarkeit von Pflege und Beruf.
Was kommt für Sie in Frage?
Ob Haushaltshilfe, ambulanter Pflegedienst, Tagespflege oder eine stationäre Unterbringung auf Zeit: Die BKK Pflegekasse unterstützt ihre Versicherten und deren Angehörige passend zu ihrer persönlichen Lebenssituation. Daneben gibt es deutschlandweit verschiedene Beratungsstellen. Angehörige erfahren bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen, wer für sie die erste Anlaufstelle ist.