Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff

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Den Partner oder einen anderen Angehörigen zu pflegen, ist eine große Aufgabe, die viele Fragen aufwirft. Ihre BKK möchte Ihnen Antworten geben. Auf unserem Portal finden Sie alle Informationen zum neuen Pflegestärkungsgesetz und erfahren, welche unterstützenden Angebote Ihnen zustehen.

 

Über 2,8 Millionen Menschen sind in Deutschland zu Hause und in Heimen auf Pflege angewiesen. Damit ist die Zahl der Pflegebedürftigen zwischen 1999 und 2013 um rund 30 Prozent gestiegen.

Bleibt die Altersentwicklung der Bevölkerung in Deutschland unverändert, werden – laut Berechnungen des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung in Wiesbaden – im Jahr 2030 bis zu 3,5 Millionen Menschen Pflege benötigen.

Bisher wurde der Aufwand für die Pflege in Minuten gemessen und  – je nach Zeitaufwand – in drei Pflegestufen eingeteilt. Der Schwerpunkt der Beurteilung lag dabei auf der sogenannten „Grundpflege“: Wie lange dauert es, einen Menschen zu waschen, ihn mit Nahrung zu versorgen oder auf die Toilette zu begleiten? Mit diesem Berechnungsmodell stieß die Pflege aber immer wieder an ihre Grenzen, denn die Bedürfnisse nach persönlicher Zuwendung, wie sie vor allem Menschen mit geistiger Beeinträchtigung, wie zum Beispiel einer Demenz, benötigen, konnten anhand des alten Stufenmodells nur sehr eingeschränkt berücksichtigt werden.

Der Gesetzgeber reagiert

Mit den Reformen des neuen Pflegestärkungsgesetzes, die stufenweise 2015, 2016 und Anfang 2017 in Kraft getreten sind, hat der Gesetzgeber auf die Lücken im Pflegesystem reagiert und einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff definiert. Dieser bemisst den Pflegebedarf eines Menschen nicht mehr nach dem Zeitaufwand für die reinen Pflegetätigkeiten – wie es bei den Pflegestufen der Fall war – sondern nach dem Grad seiner Selbstständigkeit. Wie selbstständig kann ein Mensch seinen Alltag bewältigen? In welchen Lebensbereichen braucht er Hilfe und in welchen nicht?  Wie kann ein selbstständiges Leben unterstützt und gefördert werden?

Ein ganzheitlicher Blick

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eröffnet eine neue Grundlage für die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit eines Menschen. Dabei wird nicht nur auf die Fähigkeiten zur Selbstversorgung wie Körperpflege und Ernährung sowie der Mobilität geachtet, sondern auch auf die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten eines Menschen, zum Beispiel sein Verhalten in psychischen Problemlagen,  seine Alltagsgestaltung und seine sozialen Beziehungen.
Auf diese Weise entsteht ein ganzheitliches Bild eines Menschen und seiner persönlichen Problemlage. Das Ziel des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist es, die Bedürfnisse von Menschen mit psychischen und geistigen Beeinträchtigungen genauso umfassend einordnen zu können wie die Bedürfnisse von Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen.